Q wird ein Kondominium-Vorstandsmitglied, das nicht imstande ist, sich eine Vorstandssitzung zu sorgen verliert sein Recht zu wählen, oder kann er einen anderen Maßeinheitsinhaber oder -Vorstandsmitglied als seine Vollmacht zu wählenzwecken bei den Vorstandssitzungen kennzeichnen?
Ein Dennis H. Greenstein, ein Manhattan-Rechtsanwalt, der der Mitvorsitzende des Ausschusses der Staat New York-Anwaltskammer für Kondominien und der Kooperativen ist, sagte, dass die Rechte eines Vorstandsmitgliedes nicht beauftragt werden können, durch Vollmacht oder anders. Er merkte jedoch dass Verordnungen etwas Gebäude' Vorstandsmitgliedern erlauben, an den Sitzungen - und wählen - über eine Telefonkonferenz teilzunehmen.

